Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs betreffend Doppelresidenz 10/2015
Tauziehen um zwei Hauptwohnsitze für Scheidungskinder
VICOO-Info Interview mit Anton Pototschnig
Anlässlich der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates macht der neue Internet-Nachrichtensender ein Interview mit dem Obmann der Plattform Doppelresidenz
Europa will die Doppelresidenz
Presseerklärung der Plattform Doppelresidenz:
Die „Parlamentarische Versammlung“ des Europarates unterzeichnete am 2.10.2015 einstimmig (46 Befürworter ,0 Gegenstimmen, 2 Abwesende) die Resolution zur Ratifizierung der Doppelresidenz als Standard in allen Mitgliedsstaaten. Damit wird die Forderung der Plattform Doppelresidenz nach Implementierung der Doppelresidenz als Lebensmodell für Trennungsfamilien im Gesetz vollinhaltlich unterstützt.
Anton Pototschnig, Obmann der Plattform Doppelresidenz, sieht darin einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Familienrecht, in welchem dem Bedürfnis nach Familienleben, auch nach einer Trennung für Kinder, Mütter und Väter gleichermaßen Rechnung getragen werden soll. Die „Parlamentarische Versammlung“ (ein Organ des Europarates) stellt explizit klar, dass die Eltern aufzuklären sind, dass „die Doppelresidenz eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt“. Dass auch der österreichische Vertreter der Resolution zugestimmt hat kann als Beleg dafür gesehen werden, dass ein Blick über den Tellerrand offensichtlich den Horizont erweitern kann. Man kann nur hoffen, dass solche Einsichten auf nationaler Ebene nicht weiterhin an engstirnigen Dogmatismen scheitern werden.
Weiters empfiehlt die „Parlamentarische Versammlung“, dass die Beratung und Begleitung von Trennungsfamilien auf Basis des Cochemer Modells aufgebaut werden soll. Auch das bedeutet einen Paradigmenwechsel in der hiesigen Rechtsprechung. Demnach sollen nicht mehr Richter, Experten und Sachverständige über die streitenden Köpfe der Eltern zu einer Regelung kommen, also an ihrer statt Entscheidungen treffen, sondern Väter und Mütter mit professioneller Unterstützung dahingehend begleitet werden, ihre elterliche Verantwortung wieder eigenständig wahrzunehmen zu können. Ein wesentlicher Schritt hin zu einer Demokratisierung der Verfahrensabläufe. Die Resolution beinhaltet auch, dass alle am Verfahren beteiligten ProfessionistInnen dahingehend interdisziplinär geschult werden müssen.
Für die Parlamentarische Versammlung ist die konsequente Gleichstellung der Geschlechter im wirtschaftlichen, wie auch familiären Kontext ein wesentliches Ziel. In Punkt zwei der Resolution führt sie dazu aus: „Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorzuenthalten.“
Diese Einschätzung trifft die österreichische Situation punktgenau. Mit der Notwendigkeit bei einer Scheidung einen hauptsächlichen Aufenthalt festlegen zu müssen, werden Väter strukturell benachteiligt. In der allgemeinen Spruchpraxis wird der hauptsächliche Aufenthalt primär Müttern zugewiesen. Das damit verbundene alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Alleinanspruch für Transferleistungen, steht damit ausschließlich Müttern zu. Selbst dann wenn sich Väter gleichermaßen um das Kind kümmern. Die damit einhergehende Ungleichbehandlung führt direkt zu Misstrauen, Spannungen und Konflikten. Nach einheitlicher Einschätzung aller Experten die wesentlichsten Belastungsfaktoren für Kinder in der Nachscheidungssituation.
Es bleibt zu hoffen, dass das eindeutige Votum der Parlamentarischen Versammlung, die positive Verknüpfung der Doppelresidenz für das Kindeswohl und die damit einhergehende Aufforderung zur Ratifizierung der Resolution auch auf nationaler Ebene ihre Überzeugungskraft nicht verliert.
Pototschnig Anton
Obmann der Plattform Doppelresidenz
Wien, am 4.10.2015
Was bedeutet die Resolution voraussichtlich für Österreich? Nachdem die Parlamentarische Versammlung die Doppelresidenz einstimmig beschlossen hat, kann man davon ausgehen, dass sich dem nach dem MinisterInnenrat (alle Außenminister der beteiligten Staaten, für Österreich Sebastian Kurz, bzw. vertreten durch einen ständigen Vertreter im Range eines Botschafters) auch der Europarat anschließen wird. Dauer – ? Damitwäre jedes Mitgliedsland aufgefordert dieses Gesetz auch im eigenen Land zu ratifizieren, also in Gesetzestext umzuwandeln. Der Beschluss des Europarates ist für die Mitgliedsländer zwar nicht verbindlich, sondern vielmehr als eine Absichtserklärung zu verstehen. Diese soll jedoch die moralische und psychologische Bedeutung des jeweiligen Themas unterstreichen.
Übersetzung auf “vaterverbot.at”
Der Europarat
…ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Eines davon ist etwa die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Europarat ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs Europas) und auch nicht mit dem Rat der Europäischen Union. Der Europarat ist institutionell nicht mit der EU verknüpft. ABER: die Europäische Menschenrechtskonvention geht diesem Gremium hervor und ist bindent für ganz Europa.
Die Parlamentarische Versammlung
… ist ein untergeordnetes Organ des Europarates, dass Vorschläge für den MinisterInnenrat und in weiterer Folge für den Europarat ausarbeitet, mit dem Ziel der Wahrung der demokratischen Sicherheit, wozu der Einsatz der Menschenrechte ebenso gehört wie demokratische Grundsätze und rechtsstaatliche Grundprinzipien.
Pototschnig Anton
Obmann der Plattform Vaterverbot