Leitfaden Doppelresidenz
Das Thema Doppelresidenz beschäftigt die Gesellschaft und die Gerichte zunehmend mehr. Die Gleichberechtigung ist seit den 70er Jahren gesetzlich verankert. Aufbauend darauf haben sich die Rollenbilder in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Frauen haben die Berufswelt erobert, Männer übernehmen Verantwortung gegenüber ihren Kindern.
Was gesetzlich grundgelegt ist, stößt in der Praxis aber immer wieder auf Hürden. Geraten Frauen in beruflicher Hinsicht öfter noch an Grenzen, ergeht es Männern gegenüber ihren Kindern so, wenn es zu einer Trennung kommt. So berechtigt der Anspruch der Frauen nach gleichen Karrierechancen und Einkommen ist, so berechtigt ist der Anspruch der Männer, nach einer Trennung in Bezug auf ihre Kinder nicht in eine Nebenrolle gedrängt zu werden. Diesem Bedürfnis nach Kontinuität der Beziehung zum Kind, steht aber auch das Bedürfnis des Kindes nach Beziehungskontinuität zu beiden Elternteilen gegenüber.
Um vor allem Letzterem besser zu entsprechen verabschiedete die “Parlamentarische Versammlung” des Europarates am 2.10.2015 einstimmig die Resolution (Nr. 2079) zur Ratifizierung der Doppelresidenz als Standard in allen Mitgliedländern (46 BefürworterInnen ,0 Gegenstimmen, 2 Abwesende). Im Konkreten, ruft der Europarat also alle Mitgliedsländer dazu auf, die Doppelresidenz als Leitbild im Gesetz zu verankern. Wesentlich dabei ist zu betonen, dass dabei das Kindesinteresse stets im Mittelpunkt aller Überlegungen zu stehen hat. In den Ausführungen der Resolution wird ebenso erläutert, dass die Doppelresidenz nicht als Regelfall verstanden werden soll, wohl jedoch als Leitbild.
In vielen Ländern ist die Doppelresidenz bereits rechtlich verankert. Österreich stellt in dieser Hinsicht mit Deutschland das Schlusslicht in Europa dar. Das, ungeachtet international repräsentativer Studien (über 60) die den Schluss zulassen, dass die Doppelresidenz günstigere Bedingungen für Kinder bietet, als wenn sie überwiegend, oder gar ausschließlich von einem Elternteil betreut werden.
Die Plattform Doppelresidenz setzt sich seit vielen Jahren mit dem Thema intensiv auseinander, beobachtet die nationale und internationale Forschung und versucht diesbezüglich Informationen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt die Plattform persönliche Beratung zum Thema zur Verfügung.
Um in der Frage Residenzmodell oder Doppelresidenzmodell etwas mehr an Orientierung und Sicherheit zu bekommen, hat die Plattform einen Leitfaden zur Doppelresidenz erarbeitet.
Unser Motto: Die Doppelresidenz ist und darf kein Dogma sein. Die Doppelresidenz ist aber einerseits die Antwort auf das kindliche Bedürfnis nach intensiven Kontakten zu beiden getrennt lebenden Eltertnteilen. Adererseits entspricht es dem Bedürfnis der Eltern gleichermaßen Verantwortung übernehmen zu wollen und als Elternteile gleichberechtigt, berufliche und persönliche Ziele verwirklichen zu können.
Für die Plattform Doppelresidenz
Anton Pototschnig
Obmann
Wien, am 23.05.2020