Das war die Fachtagung Doppelresidenz am 22.10.2016
Doppelresidenz-Tagung in Wien / Allen Kindern beide Eltern!
Am 22.10.2016 fand die 1. Fachtagung Doppelresidenz in Österreich statt. Veranstaltet hat sie Anton Pototschnig, als Obmann der Plattform Doppelresidenz (www.doppelresidenz.at) in Wien.
Ort: Finanzministerium. Quantschniggsaal
Bilder und zusammenfassende Texte zur Fachtagung:
150 TeilnehmerInnen (aus den Professionen rund um die Scheidungs- und Trennungsproplematik) verliehen neben dem illustren ReferentInnenzirkel, der interessanten Konzeption und den Räiumlichkeiten der Tagung den würdigen Rahmen.
Mark Ruiz Hellin gestaltete souverän die angenehme Tagungsmoderation
Anton Pototschnig eröffnete die Tagung
Erster Referent:
Dr. Reinhard Jackwert. Senatsvorsitzender und Richter am LG für Zivilrechtsachen Wien.
Titel des Vortrages:
Doppelresidenz: Gesetzliche Situation in Österreich nach der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes von Oktober 2015, Spruchpraxis in Österreich; Auswirkung auf Unterhalt und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Es wurde deutlich, dass die derzeitige Rechtspraxis den realen Abläufen in der Gesellschaft nicht mehr gerecht wird. Die Notwendigkeit einer hauptsächlichen Betreuungsperson bei gleichzeitiger Möglichkeit einer gleichteiligen Betreuungsvereinbarung trägt nicht zu klaren Verhältnissen bei.
Es folgte die Präsentation der Ergebnisse einer Studie im Rahmen einer Masterarbeit, von
Teresa Amann MSc. Studentin nn der Universität Wien, Fakultät Psychologie.Titel des Vortrags: „Auswirkungen von Formen der Nachtrennungsfamilie – unter besonderer Berücksichtigung der Doppelresidenz“
Sie hat im Zuge Ihrer Masterarbeit junge Erwachsene nach ihren Eindrücken befragt und deren Erfahrungen mit dem Residenzmodell, dem Doppelresidenzmodell und denen aus intakten Familien gegenüber gestellt.
Im Wesentlichen wurden schon aus anderen internationalen Untersuchungen bekannte Ergebnisse bestätigt. Fazit: Das Modell der Doppelresidenz hat gegenüber dem traditionellen Residenzmodell Vorteile für die Kinder.
Als nächste Referentin war
Frau Univ. Prof. Dr. med. Marguerite Dunitz-Scheer
Leiterin der Kinderpsychosomatik, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz,
Kinderbetreuungsbeauftragte der Mediz. Univ. Graz,
Mutter von 6 Kindern, 2 Stieftöchtern, 3 Pflegekindern, Oma von 12 Enkeln,
Buchautorin u.a. von „meine deine unsere“ Leben in der Patchworkfamilie, Falter Verlag, vorgesehen.
Frau Dunitz-Scheer konnte den Vortrag jedoch aus gesundheitlichen Gründen leider nicht selbst vortragen. Für sie kam ihr jüngster Sohn Noah:
Wie kann ich mit einem nicht von mir gefüllten Rucksack mit meinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen ehrlich und gut leben? Erfahrungen und Rezepte aus dem Kochbuch für Patchworkgerichte!
Der Vortrag war mit seiner sehr persönlichen Note ein Highlight der Veranstaltung und geriet zu einem glühenden Appell für die Doppelresidenz.
Mag. Veronika Richter berichtete aus ihrer langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Kindern:
eingetragene Mediatorin, Besuchsbegleiterin und Elternberaterin beim Wiener Familienbund, Kindercoach bei „Collaborative Law“ – www.collaborativelaw.eu – Buchautorin von „Rückenwind für Scheidungskinder“ Verlag Kneipp
Titel des Vortrags:
Doppelresidenz vor dem Spiegel der Erfahrungen mit „Kindern in stürmischen Zeiten“
Veronika Richter war 18 Jahre lang Gruppenleiterin für „Rainbows – für Kinder in stürmischen Zeiten“ und leitete ca. 55 Kindergruppen und 8 Feriencamps.
Veronika Richter hat vier erwachsene Töchter, fünf Enkelkinder und lebt in Wien.
In Ihrer langjährigen Tätigkeit wurden für sie die Vorteile der Doppelresidenz für Kinder immer wieder sichtbar.
Das Hauptreferat der Tagung hielt mit eingeplanten vollen zwei Stunden
Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets
Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).Professorin Sünderhauf ist eine international gefragte Doppelresidenz-Expertin und berät das Bundesjustizministerium Deutschland und den Europarat.
Titel des Vortrags:Doppelresidenz: Normalität oder Revolution?Empirische Evidenz zum Kindeswohl, Genderaspekte und rechtspolitische Entwicklungen der elterlichen Verantwortung nach Trennung/Scheidung.
Frau Sünderhauf überzeugte durch ihre klare, wissenschaflich fundierte Darstellung. Die Analyse aller international bekannter Studien zur Doppelresidenz ergeben signifikante Vorteile für das Modell der Doppelresidenz. Sowohl Kinder als auch Eltern profitieren dadurch. Die Doppelresidenz wirkt sich stabilisierend auf die Kinder und auf die gesamte Nachscheidungsituation aus.
Vorteile und Nachteile der Doppelresidenz
Vorteile der Doppelresidenz für Kinder
• eine engere emotionale Eltern-Kind-Bindung an beide Eltern
• die Kinder haben weniger Loyalitätskonflikte
• die Kinder haben an den Ressourcen beider Eltern Teil
Vorteile der Doppelresidenz für Eltern
• die Eltern teilen sich die Verantwortung gleichteilig auf
• die ökonomische Situation der Gesamtfamilie ist besser als im Residenzmodell
• Durch mehr frei gestaltbare Zeit ist es möglich mehr zu arbeiten und ökonomisch unabhängiger zu werden
• durch Begegnung auf Augenhöhe verringern sich die Konflikte
• durch Gleichberechtigung kommt es zu weniger Schuldgefühlen
• Indem die Verantwortung an beide Elternteile gleichermaßen aufgeteilt ist, hat jeder mehr Zeit für eine neue Partnerschaft, Kontaktpflege zu FreundInnen und Erwerbstätigkeit.
Es gibt aber auch Nachteile der Doppelresidenz
• noch stehen Doppelresidenz und Gesetz im Widerspruch. Kreativität und Fairness auf beiden Seiten ist vonnöten um die Transferleistungen gerecht zu verwalten und beim Unterhalt keinen über den Tisch zu ziehen.
• Der Wechsel von einem zum anderen Elternteil erfordert teilweise etwas Mehraufwand.
• Alltägliche Entscheidungen müssen besser koordiniert werden (wenn auch nur über Mail und sms…)
• Indem auf beiden Seiten die gleiche Ausstattung vorhanden ist, entstehen geringe Mehrkosten.
Nach diesem letzten wissenschaftlichen Beitrag folgte eine Podiumsrunde:
Eltern und junge Erwachsene berichteten über ihre Erfahrungen mit der Doppelresidenz.
Moderation: Dr. Astrid Görtz, Lehrtherapeutin der GLE
Auffallend war sowohl bei den Eltern als auch bei den jungen Erwachsenen die sehr entspannte Haltung im Rückblick auf die Jahre nach der Trennung. Allen gemeinsam war auch die positive Bewertung des Modells und trotz des Hinweises auf die Herausforderungen (“es war auch anstrengend zwischendurch”) ist das Resümee ein einheitliches („Es hat sich gelohnt!“ und “Ich würde es wieder tun”).
Allerdings wurde auch deutlich, dass die Rechtspraxis der Realität hoffnungslos hinterher hinkt. „Wir mussten das, was wir wollten und auch machten, trickreich dem Gericht verkaufen“. Das wurde durchgängig deutlich. Es muss gefragt werden, wer für eine solche blamable Disposition eines Systems verantwortlich ist.
Den Abschluss machte die Expertenrunde:
Moderation: Prof. Dr. Leibovici-Mühlberger
mit:
- Mag. Doris Täubel-Weinreich, Richterin und Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht
- Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf
- Dipl. Soz. Anton Pototschnig, Obmann der Plattform Doppelresidenz
- Mag. Dagmar Bojdunyk-Rack, Geschäftsführerin von Rainbows Öst.
- Gabriele Fischer, Vorsitzende der ÖPA (Österreichische Plattform für Alleinerziehende)
Will man das Ergebnis auf einen Satz reduzieren, müsste man erkennen, dass die Gerichte auf die Verantwortung der Politik verweisen (und damit von ihrer möglichen Gestaltungsfreiheit ablenken) und dass die Politik Gründe sucht (und geliefert bekommt), um eine Veränderung auszusitzen. Zwischen den Positionen der Plattform Doppelresidenz und der ÖPA kam es zu einer Annäherung. Fr. Fischer sprach die Einladung zu einem weiteren Dialog aus, die von Hr. Pototschnig gerne angenommen wurde.
Zusammenfassung:Anton Pototschnig
Obmann der Plattform Doppelresidenz
Bilder von Franzjörg Krieg