7 Gedanken zu „iFamZ – Doppelresidenz Erfahrungsbericht“
Doppelresidenz…klingt ja interessant!
Nur in Österreich habe ich als Vater nicht einmal Anspruch auf eine Gemeindewohnung mit Kinderzimmer!!!
Bevor man über eine Doppelresidenz spricht muss einmal im Gesetzestext festgehalten werden, das auch ein Vater seine Kinder in einer Wohnung mitanmelden darf und zwar nciht als Zweitwohnsitz!!!!!
Ich warte seit August 2009 auf eine Wohnung – es ist ein Notfall da ich auf 20m² hause…nicht wohne….und das soll ich meinen Kindern zumuten?
ich bin seit 1/2009 geschieden. wir haben eine 5 jahre alte tochter. bei der scheidung wurde automatisch der wohnbedarf des kindes der mutter zugesprochen. die mutter ist ausgezogen. das kind ist weiterhin bei mir hauptgemeldet. die mutter arbeitet 25 stunden in der woche und in dieser zeit ist unsere tochter bei mir. auch schläft sie mindestens 3x in der woche bei mir. das finde ich total super. das kind hat nun 2 zuhause und verbringt ihre zeit mit vater und mutter fast zu gleichen teilen. der kontakt ist dadurch total intensiv und das kind fühlt sich bei mir genau so wohl wie bei ihrer mutter. nur eines sei bemerkt: den vollen unterhalt muss ich trotzdem zahlen, obwohl ich sehr viele leistungen erbringe wie: kindergartenabholung, tagsüber unsere tochter zu meinen eltern bringe und abends wieder abhole (täglich ca. 80km fahrleistung, dadurch erspart sich die mutter die tagesmutter). 3 x in der woche die volle tagesverpflegung usw…! wenn ich gegenüber der mutter nur ein wort über die kosten erwähne, droht sie sofort mit dem entzug des kindes und meint dazu – du brauchst dich nicht mehr zu kümmern – ich nehme mir eine tagesmutter. was natürlich zum ganz großen nachteil für das kind wäre. ich finde es sehr schade, dass hier die mutter so eine macht ausüben kann. mir bleibt nichts anders über, als den vollen unterhalt zu zahlen, damit ich meine kleine tochter fast jeden tag habe. totale gerechtigkeit.
wir machen schon seit einiger zeit dieses wechselmodell.wir sind deide hartz 4 empfänger.ich als vater muss für meine zwei kinder von meinem hartz 4 ernähren da sie als hauptsitz bei der mutter wohnen.ich finde es ungerecht das die mutter der kinder das staatliche kindergeld und kinderzuschlag allein bekommt.was hat ein vater von diesem wechselmodell,wenn der vater von seinem hartz 4 den kindern nichts bieten kann.vielen dank
Ich habe leider ganz andere Erfahrungen mit der Doppelresidenz gemacht. Unsere 17 jährige Tochter sollte zur Hälfte im MOnatsrythmus bei ihrem Vater leben. Ich erhalte 100 Euro im Monat Alimente und trage alle Kosten ausschliesslich alleine. Lediglich Essen und Wohnen werden im Monat, wo sich die Tochter bei ihrem VAter befindet bzahlt, wenn sie sich bei mir befindet, von mir bezahlt. Kleidung, Schikurs, Taschengeld, Schulgeld usw. werden aussschliesslich von mir getragen.Der Kindesvater hat sich mit dem Modell der Doppelresiidenz eine gute Möglichkeit erschwindelt, sich von normalen Unterhaltsleistungen zu drücken. Abgesehen davon ist er in der Zeit seiner Betreuung gar nicht anwesend, weil er eine 2. Familie im Ausland hat und pendelt. Unsere Tochter ist immer wieder tagelang unbetreut, wenn sie sich bei ihrem VAter befindet. Im August z.B.: wäre sein BEtreeungsmonat gewesen, da ist er einfach auf URlaub gefahren. Es ist schade, dass dieses Modell nicht rechtlich geregelt ist, denn es ist auch ein Schlupfloch für Väter, die sich vor Alimenten drücken möchten.
Das sich der Vater so wenig zeit nimmt für seine Tochter find ich nicht gut. Es erstaunt micht jedoch, dass die Tochter, ungeachtet ihrer 17 Jahre trotzdem zum Papa fährt. Das bringt mich auf die Idee, dass sie die Zeiten, in denen sie allein ist, vielleicht gar nicht so schlecht findet.
Zum Vorwurf des Schlupflochs eine Frage. Wer bekommt die Familienbeihilfe. Erhalten sie diese. Wenn ja, denke ich, dass es gerechtfertigt ist, wenn sie auch den Hauptteil der Kosten tragen. Sie bekommen rund 200€ an FB monatlich und 100€ Ali. Was daran ist ein Schlupfloch für den Vater?
Mein Sohn ist seit ca. 4 Jahren geschieden und hatte von Anfang an die geteilte Obsorge. Leider Hauptwohnsitz Mutter.
Der zuständige Richter bestärkt bei Auskünften immer wieder aufs Neue die Mutter, “dass sie das letzte Wort” bei allen Entscheidungen hat. Was von der Mutter bis zum Exzess ausgeführt wird. Von den Kosten der Alimente möchte ich hier absehen – denn diese gehen immer zu Gunsten der Mutter.Soll sein. Aber ich bin selbst eine Frau, Mutter und Großmutter und bin fassungslos, wie dei breite Masse agiert.
Es gibt nicht nur gewalttägige Männer, aber den anderen wird einfach keine chance gelassen und sie verzweifeln am Gesetzgeber, an der Justiz und ihren ausführenden Organen.
Von Emanzipation ist hier nichts zu verspüren.
Das Kind wird als Waffenschein benutzt und ist von der obrigkeit abgesegnet. Denn eine Mutter kommt durch, wenn sie angibt mit dem Kindesvater nicht auszukommen oder strittig zu sein und schon ist die gemeinsame Obsorge pfutsch. Dabei kann ich nur nochmals festhalten, wenn die Eltern sich zur Zeit der Ehe so gut verstanden hätten, dann wäre es zu keinr Scheidung gekommen. Also Fazit der Angelegenheit, es kann nicht harmonisch zugehen. Nur sollten BEIDE immer und überall daran erinnert werden, das Kind ist das Ergebnis BEIDER!!!
Und ich bin draufgekommen, Kinder lieben beide Elternteile, sie möchten nicht diffrenzieren zwischen Vater und Mutter.
Also sollte vom Gesetzgeber, der Justiz, den damit zum Vollzug beschäftigten Personen nie einseitige Ratschläge erteilt werden, sondern strikt auf einen gemeinsamen tErmin bestanden werden, mit dem Ziel Einigkeit vor dem KInd!!!
Ich lebe seit einem Jahr getrennt von meinem Exmann und wir praktizieren das Doppelresidenzmodell mit größtem Erfolg! Unsere Töchte sind 8 und 5 Jahre alt. Für beide war die Trennung natürlich ein Schock – und wir haben alle vier viel geweint. Jedoch sind mein Exmann und ich in Freundschaft auseinander gegangen. Und ich denke, dass dies eine wichtige Voraussetzung für das gemeinsame Erziehen von Kindern ist – sich gut zu verstehen! Wir achten darauf, dass wir den Kindern stets ein gutes Bild des anderen Elternteils vermitteln. Streits dürfen die Kinder nicht erreichen – das ist einzig und allein Sache der Eltern. Außerdem muss beiden Erwachsenen bewusst sein, dass beide Eltern die gleichen Rechte haben MÜSSEN!!! Auch wenn das gesetzlich nicht verankert ist. Ich kann nicht verstehen, dass man als Elterteil nicht das Wohlergehen der Kinder an erste Stelle rücken kann und seinen Stolz in dieser Sache nicht hintenanstellen kann.
Ich glaube, dass das Doppelresidenzmodell nur funktioniert, wenn beide die nötige Reife mitbringen – und den Willen, dass das Modell funktioniert. Und zwar zum Wohle der Kinder! Alles Andere ist zweitrangig.
Wie wir es machen: die Kinder wechseln alle 4 Tage. Ich wohne fast neben der Schule, der Kindergarten befindet sich zwischen beiden Wohnsitzen. Wir wohnen ca 2.5 km außeinander. Ich arbeite quasi in der gleichen Straße, in der mein Exmann wohnt. Wir teilen uns das Auto – der der die Kinder hat, hat auch das Auto.
Außerdem schreiben wir uns immer wieder Emails, in denen wir dem Anderen berichten, was die Kinder den ganzen Tag gemacht haben. Zu Beginn haben wir das sogar täglich gemacht – jetzt ca alle zwei Tage. Das ist zwar anstrengend, aber es ist wichtig, dass beide am Laufenden bleiben.
Außerdem: keiner von uns muss Alimente zahlen. Das wurde bei der Scheidung so verankert. Das hat den Grund, dass wir beide die Kinder zu gleichen Teilen betreuen. Das bedeutet, jeder von uns leistet den selben Betrag an Naturalienunterhalt und Geldunterhalt entfällt deswegen! Zu diesem Thema gibt es einige Rechtssprechungen. Man muss nur googeln! Natürlich war es schwer für mich, im Scheidungsurteil zu lesen, dass die Kinder beim Vater verbleiben – das liegt daran, dass man eben einen Hauptwohnsitz angeben muss. Schade, dass das in Österreich nicht anders geht, denn das war unser Hauptstreitpunkt.
7 Gedanken zu „iFamZ – Doppelresidenz Erfahrungsbericht“
Doppelresidenz…klingt ja interessant!
Nur in Österreich habe ich als Vater nicht einmal Anspruch auf eine Gemeindewohnung mit Kinderzimmer!!!
Bevor man über eine Doppelresidenz spricht muss einmal im Gesetzestext festgehalten werden, das auch ein Vater seine Kinder in einer Wohnung mitanmelden darf und zwar nciht als Zweitwohnsitz!!!!!
Ich warte seit August 2009 auf eine Wohnung – es ist ein Notfall da ich auf 20m² hause…nicht wohne….und das soll ich meinen Kindern zumuten?
ich bin seit 1/2009 geschieden. wir haben eine 5 jahre alte tochter. bei der scheidung wurde automatisch der wohnbedarf des kindes der mutter zugesprochen. die mutter ist ausgezogen. das kind ist weiterhin bei mir hauptgemeldet. die mutter arbeitet 25 stunden in der woche und in dieser zeit ist unsere tochter bei mir. auch schläft sie mindestens 3x in der woche bei mir. das finde ich total super. das kind hat nun 2 zuhause und verbringt ihre zeit mit vater und mutter fast zu gleichen teilen. der kontakt ist dadurch total intensiv und das kind fühlt sich bei mir genau so wohl wie bei ihrer mutter. nur eines sei bemerkt: den vollen unterhalt muss ich trotzdem zahlen, obwohl ich sehr viele leistungen erbringe wie: kindergartenabholung, tagsüber unsere tochter zu meinen eltern bringe und abends wieder abhole (täglich ca. 80km fahrleistung, dadurch erspart sich die mutter die tagesmutter). 3 x in der woche die volle tagesverpflegung usw…! wenn ich gegenüber der mutter nur ein wort über die kosten erwähne, droht sie sofort mit dem entzug des kindes und meint dazu – du brauchst dich nicht mehr zu kümmern – ich nehme mir eine tagesmutter. was natürlich zum ganz großen nachteil für das kind wäre. ich finde es sehr schade, dass hier die mutter so eine macht ausüben kann. mir bleibt nichts anders über, als den vollen unterhalt zu zahlen, damit ich meine kleine tochter fast jeden tag habe. totale gerechtigkeit.
wir machen schon seit einiger zeit dieses wechselmodell.wir sind deide hartz 4 empfänger.ich als vater muss für meine zwei kinder von meinem hartz 4 ernähren da sie als hauptsitz bei der mutter wohnen.ich finde es ungerecht das die mutter der kinder das staatliche kindergeld und kinderzuschlag allein bekommt.was hat ein vater von diesem wechselmodell,wenn der vater von seinem hartz 4 den kindern nichts bieten kann.vielen dank
Ich habe leider ganz andere Erfahrungen mit der Doppelresidenz gemacht. Unsere 17 jährige Tochter sollte zur Hälfte im MOnatsrythmus bei ihrem Vater leben. Ich erhalte 100 Euro im Monat Alimente und trage alle Kosten ausschliesslich alleine. Lediglich Essen und Wohnen werden im Monat, wo sich die Tochter bei ihrem VAter befindet bzahlt, wenn sie sich bei mir befindet, von mir bezahlt. Kleidung, Schikurs, Taschengeld, Schulgeld usw. werden aussschliesslich von mir getragen.Der Kindesvater hat sich mit dem Modell der Doppelresiidenz eine gute Möglichkeit erschwindelt, sich von normalen Unterhaltsleistungen zu drücken. Abgesehen davon ist er in der Zeit seiner Betreuung gar nicht anwesend, weil er eine 2. Familie im Ausland hat und pendelt. Unsere Tochter ist immer wieder tagelang unbetreut, wenn sie sich bei ihrem VAter befindet. Im August z.B.: wäre sein BEtreeungsmonat gewesen, da ist er einfach auf URlaub gefahren. Es ist schade, dass dieses Modell nicht rechtlich geregelt ist, denn es ist auch ein Schlupfloch für Väter, die sich vor Alimenten drücken möchten.
Das sich der Vater so wenig zeit nimmt für seine Tochter find ich nicht gut. Es erstaunt micht jedoch, dass die Tochter, ungeachtet ihrer 17 Jahre trotzdem zum Papa fährt. Das bringt mich auf die Idee, dass sie die Zeiten, in denen sie allein ist, vielleicht gar nicht so schlecht findet.
Zum Vorwurf des Schlupflochs eine Frage. Wer bekommt die Familienbeihilfe. Erhalten sie diese. Wenn ja, denke ich, dass es gerechtfertigt ist, wenn sie auch den Hauptteil der Kosten tragen. Sie bekommen rund 200€ an FB monatlich und 100€ Ali. Was daran ist ein Schlupfloch für den Vater?
Mein Sohn ist seit ca. 4 Jahren geschieden und hatte von Anfang an die geteilte Obsorge. Leider Hauptwohnsitz Mutter.
Der zuständige Richter bestärkt bei Auskünften immer wieder aufs Neue die Mutter, “dass sie das letzte Wort” bei allen Entscheidungen hat. Was von der Mutter bis zum Exzess ausgeführt wird. Von den Kosten der Alimente möchte ich hier absehen – denn diese gehen immer zu Gunsten der Mutter.Soll sein. Aber ich bin selbst eine Frau, Mutter und Großmutter und bin fassungslos, wie dei breite Masse agiert.
Es gibt nicht nur gewalttägige Männer, aber den anderen wird einfach keine chance gelassen und sie verzweifeln am Gesetzgeber, an der Justiz und ihren ausführenden Organen.
Von Emanzipation ist hier nichts zu verspüren.
Das Kind wird als Waffenschein benutzt und ist von der obrigkeit abgesegnet. Denn eine Mutter kommt durch, wenn sie angibt mit dem Kindesvater nicht auszukommen oder strittig zu sein und schon ist die gemeinsame Obsorge pfutsch. Dabei kann ich nur nochmals festhalten, wenn die Eltern sich zur Zeit der Ehe so gut verstanden hätten, dann wäre es zu keinr Scheidung gekommen. Also Fazit der Angelegenheit, es kann nicht harmonisch zugehen. Nur sollten BEIDE immer und überall daran erinnert werden, das Kind ist das Ergebnis BEIDER!!!
Und ich bin draufgekommen, Kinder lieben beide Elternteile, sie möchten nicht diffrenzieren zwischen Vater und Mutter.
Also sollte vom Gesetzgeber, der Justiz, den damit zum Vollzug beschäftigten Personen nie einseitige Ratschläge erteilt werden, sondern strikt auf einen gemeinsamen tErmin bestanden werden, mit dem Ziel Einigkeit vor dem KInd!!!
Ich lebe seit einem Jahr getrennt von meinem Exmann und wir praktizieren das Doppelresidenzmodell mit größtem Erfolg! Unsere Töchte sind 8 und 5 Jahre alt. Für beide war die Trennung natürlich ein Schock – und wir haben alle vier viel geweint. Jedoch sind mein Exmann und ich in Freundschaft auseinander gegangen. Und ich denke, dass dies eine wichtige Voraussetzung für das gemeinsame Erziehen von Kindern ist – sich gut zu verstehen! Wir achten darauf, dass wir den Kindern stets ein gutes Bild des anderen Elternteils vermitteln. Streits dürfen die Kinder nicht erreichen – das ist einzig und allein Sache der Eltern. Außerdem muss beiden Erwachsenen bewusst sein, dass beide Eltern die gleichen Rechte haben MÜSSEN!!! Auch wenn das gesetzlich nicht verankert ist. Ich kann nicht verstehen, dass man als Elterteil nicht das Wohlergehen der Kinder an erste Stelle rücken kann und seinen Stolz in dieser Sache nicht hintenanstellen kann.
Ich glaube, dass das Doppelresidenzmodell nur funktioniert, wenn beide die nötige Reife mitbringen – und den Willen, dass das Modell funktioniert. Und zwar zum Wohle der Kinder! Alles Andere ist zweitrangig.
Wie wir es machen: die Kinder wechseln alle 4 Tage. Ich wohne fast neben der Schule, der Kindergarten befindet sich zwischen beiden Wohnsitzen. Wir wohnen ca 2.5 km außeinander. Ich arbeite quasi in der gleichen Straße, in der mein Exmann wohnt. Wir teilen uns das Auto – der der die Kinder hat, hat auch das Auto.
Außerdem schreiben wir uns immer wieder Emails, in denen wir dem Anderen berichten, was die Kinder den ganzen Tag gemacht haben. Zu Beginn haben wir das sogar täglich gemacht – jetzt ca alle zwei Tage. Das ist zwar anstrengend, aber es ist wichtig, dass beide am Laufenden bleiben.
Außerdem: keiner von uns muss Alimente zahlen. Das wurde bei der Scheidung so verankert. Das hat den Grund, dass wir beide die Kinder zu gleichen Teilen betreuen. Das bedeutet, jeder von uns leistet den selben Betrag an Naturalienunterhalt und Geldunterhalt entfällt deswegen! Zu diesem Thema gibt es einige Rechtssprechungen. Man muss nur googeln! Natürlich war es schwer für mich, im Scheidungsurteil zu lesen, dass die Kinder beim Vater verbleiben – das liegt daran, dass man eben einen Hauptwohnsitz angeben muss. Schade, dass das in Österreich nicht anders geht, denn das war unser Hauptstreitpunkt.
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