ich lebe mit meiner Tochter (nunmehr 14) die Dr seit September 2013 sie ist 6 Tage / Woche bei mir, und 7 bei meinem Exmann.
meine tochter ist bei meinem Exmann gemeldet, er erhält auch die Kinderbeihilfe, mein sohn (17) lebt ganz bei mir. wir haben dieses Modell aus beruflichen gründen so vereinbart, ich arbeite immer Montags bis 19.00 und da mein ex schwiegervater in der nähe meines ex mannes lebt, kann er montag nachmittag meine tochter betreuen.
ich kann dieses Modell sehr gut heißen, wenngleich ich letzte Woche auf unterhalt verklagt worden bin.
es wurde mir bei gericht gesagt, dass ein tag Differenz nicht ins gewicht fällt bzgl Alimente.
meiner Erfahrung nach, ist immer der Elternteil schlechter gestellt, bei dem das Kind nicht gemeldet ist.
ich ersuche sie daher, unbedingt, im falle dass dr gesetzlich beschlossen wird, das Kind an beiden Wohnsitzen wohnhaft sein zu lassen. die kinderbeihhilfe sollte (so wie alle anderen kosten auch) geteilt werden. es sollte in keinster weise irgendwo ein Ungleichgewicht vorherrschen, denn wenn dies der fall ist sind meist Konflikte vorprogrammiert. es gilt eine klare regelung in allen belangen, wenn die Eltern nicht miteinander reden können.
weiters bin ich der Meinung, dass die Betreuung begutachtet werden sollte, d. h. in wie weit grosseltern herangezogen werden müssen, es sollte immer der jeweils andere Elternteil vorgezogen werden.
in meinem konkreten Beispiel hat mein Exmann jede 3. Woche nachmittag dienst und meine tochter wird in dieser zeit von meinem ex schwiegervater betreut. sie ist oft alleine, und bringt dementsprechend einen 5er nach dem anderen nach hause. ich bin Teilzeit beschäftigt und könnte diesen part selbstverständlich übernehmen, aber da meine tochter sich bei der Scheidung dafür entschieden bei uns beiden zu leben, wurde das ganze unter Einbeziehung meines 75jährigen ex Schwiegervaters beschlossen.
da meine tochter damals auch einer sachverständigen vorgestellt wurde wollte ich nicht noch weiter gehen und sie noch mehr belasten, aber jetzt wo ihre Leistungen in der schule immer schlechter werden, bereue ich das zutiefst.
es wird immer von kindswohl gesprochen, aber wenn ein Kind entscheiden darf wird es sich nicht immer richtig entscheiden. ich spreche keinem vater ab dass er sein Kind nicht liebt wenn er um betreuungszeiten kämpft aber wenn das Kind dann in der Obhut der grosseltern (nicht lernt und nicht altersgemäss) betreut wird, sollte man auch in betracht ziehen dass dieser kampf
erstens nicht dem kindwohl entspricht
und zweitens leider sehr oft finanzielle gründe hat.
ich hoffe ihnen mit meinen (schlimmen) Erfahrungen neue ansätze geliefert zu haben. mit freundlichen grüßen
Ulli Scherübl
Ein Gedanke zu „NEOS Antrag auf Doppelresidenz“
Sehr geehrte Fr. Meinl-Reisinger,
ich lebe mit meiner Tochter (nunmehr 14) die Dr seit September 2013 sie ist 6 Tage / Woche bei mir, und 7 bei meinem Exmann.
meine tochter ist bei meinem Exmann gemeldet, er erhält auch die Kinderbeihilfe, mein sohn (17) lebt ganz bei mir. wir haben dieses Modell aus beruflichen gründen so vereinbart, ich arbeite immer Montags bis 19.00 und da mein ex schwiegervater in der nähe meines ex mannes lebt, kann er montag nachmittag meine tochter betreuen.
ich kann dieses Modell sehr gut heißen, wenngleich ich letzte Woche auf unterhalt verklagt worden bin.
es wurde mir bei gericht gesagt, dass ein tag Differenz nicht ins gewicht fällt bzgl Alimente.
meiner Erfahrung nach, ist immer der Elternteil schlechter gestellt, bei dem das Kind nicht gemeldet ist.
ich ersuche sie daher, unbedingt, im falle dass dr gesetzlich beschlossen wird, das Kind an beiden Wohnsitzen wohnhaft sein zu lassen. die kinderbeihhilfe sollte (so wie alle anderen kosten auch) geteilt werden. es sollte in keinster weise irgendwo ein Ungleichgewicht vorherrschen, denn wenn dies der fall ist sind meist Konflikte vorprogrammiert. es gilt eine klare regelung in allen belangen, wenn die Eltern nicht miteinander reden können.
weiters bin ich der Meinung, dass die Betreuung begutachtet werden sollte, d. h. in wie weit grosseltern herangezogen werden müssen, es sollte immer der jeweils andere Elternteil vorgezogen werden.
in meinem konkreten Beispiel hat mein Exmann jede 3. Woche nachmittag dienst und meine tochter wird in dieser zeit von meinem ex schwiegervater betreut. sie ist oft alleine, und bringt dementsprechend einen 5er nach dem anderen nach hause. ich bin Teilzeit beschäftigt und könnte diesen part selbstverständlich übernehmen, aber da meine tochter sich bei der Scheidung dafür entschieden bei uns beiden zu leben, wurde das ganze unter Einbeziehung meines 75jährigen ex Schwiegervaters beschlossen.
da meine tochter damals auch einer sachverständigen vorgestellt wurde wollte ich nicht noch weiter gehen und sie noch mehr belasten, aber jetzt wo ihre Leistungen in der schule immer schlechter werden, bereue ich das zutiefst.
es wird immer von kindswohl gesprochen, aber wenn ein Kind entscheiden darf wird es sich nicht immer richtig entscheiden. ich spreche keinem vater ab dass er sein Kind nicht liebt wenn er um betreuungszeiten kämpft aber wenn das Kind dann in der Obhut der grosseltern (nicht lernt und nicht altersgemäss) betreut wird, sollte man auch in betracht ziehen dass dieser kampf
erstens nicht dem kindwohl entspricht
und zweitens leider sehr oft finanzielle gründe hat.
ich hoffe ihnen mit meinen (schlimmen) Erfahrungen neue ansätze geliefert zu haben. mit freundlichen grüßen
Ulli Scherübl
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