Schweizer Nationalrat will Doppelresidenz als Norm
Die Doppelresidenz („alternierende Obhut“) ist in der Schweiz schon seit Jahren gesetzlich verankert. Die alleinige Obhut ist demnach nur anzuordnen, wenn konkrete Gründe dagegensprechen. Motto: „Kinder haben das Recht, mit Vater und Mutter und der jeweiligen Verwandtschaft gleich viel Zeit zu verbringen. Dieses Recht der Kinder geht den individuellen Elterninteressen vor.“ Nachdem viele Richter:innen von der Regelung keine Notiz nehmen, hat der Schweizer Nationalrat im September 2023 mit sehr deutlicher Mehrheit beschlossen, die Doppelresidenz zur Norm zu erklären.
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