Richterliche Willkür
Die Kronenzeitung berichtet von jahrelangen Verfahren ohne Entscheidung, trotz dutzender Stellungnahmen für Kontakte der Kinder zum Vater, verhindern Richter*innen durch Untätigkeit und Unentschlossenheit den Kontakt.
Als ein besonders skurriler, aber sicher kein Einzelfall, kann wohl der Richter gesehen werden, der nach 6 Jahren, sich dazu entschließt sich selbst als befangen zu erklären.
Ein anderer Vater hat ebenfalls über Jahre keinen Kontakt zu seinen Kindern. Der Richter der den Fall bearbeitet ist gleichzeitig Hausbesitzer. Die Mutter die die Kontakte verhindert ist Untermieterin beim Richter. Die Befangenheitsbeschwerde des Vaters wird abgewiesen.
In einem anderen Fall weigert sich die Richterin explizit einen Beschluss zu fällen, weil sie sich sicher ist, dass einer der beiden Elternteile einen Rekurs einbringen wird. Das will sie nicht und fällt daher auch keinen Beschluss.
Die Kinder sehen in allen Fällen die Väter nicht – teilweise über Jahre.
Völlige Willkür auf der einen Seite, völlige Ohnmacht auf der anderen.
Kindeswohlgefährdung per richterlicher Untätigkeit.
Pototschnig Anton