Frauenorganisationen wollen ein modernes Familienrecht verhindern
Für heuer ist die Reform des Familienrechts geplant. Darin ist die “geteilte elterliche Verantwortung” vorgesehen, wie z.B. auch von der übergreifenden Initiative getrenntgemeinsam.at als eine Möglichekeit gefordert wird. Eltern sollen sich demnach die Betreuung der Kinder besser aufteilen. Als Leitlinie wird ein Mindestverhältnis der Betreuung von 1/3 zu 2/3 angestrebt. Die Doppelresidenz soll gesetzlich nicht explizit, aber implizit verankert und damit ein rechtlicher Rahmen für dieses Nachscheidungsmodell geschaffen werden. Wird die Grenze von einem Drittel an Betreuung überschritten, verändert sich dementsprechend auch die Unterhaltsberechnung. Ebenso wird die gemeinsame Obsorge als Selbstverständlichkeit festgeschrieben. Sollte ein begründeter Moment dagegen sprechen, kann sie aber auch weiterhin einseitig nur einem Elternteil zugeordnet werden. Ziel aber ist es, die gemeinsame Obsorge nicht automatisch zum Streitfall zu machen, da die damit einhergehenden elterlichen Konflikte sich negativ auf das Kindeswohl auswirken.
Frauenorganisationen, wie der Österreichische Frauenring und FEM.A laufen dagegen Sturm. Sie schüren Ängste vor einer verpflichtenden Doppelresidenz. Ebensowenig soll das Kontaktrecht gewalttätiger Väter Vorrang vor Gewaltschutz haben. Ganz im Gegenteil sieht das Gesetz sogar vor, dass es zu einem völligen Kontaktabbruch kommen kann und soll, wenn die Gewalt dem Kindeswohl durch einen fortgesetzten Kontakt zuwiderläuft. Die Plattform Doppelresidenz unterstützt diese Absicht.
Warum ich deren Ansichten nicht teile und überzeugt davon bin, dass sie dem Bestreben nach Gleichberechtigung damit keinen Gefallen tun, möchte ich im folgenden “Offenen Brief” zum Ausdruck bringen.
Der Feminismus und sein Problem mit der Gleichberechtigung
Anmerkung:
In Sinne einer fairen Kommunikation möchte ich den Vorwurf der Lüge bzw. der Unwahrheit hiermit entschuldigend zurückziehen. Dieser Vorwurf fusste auf meiner Annahme, dass die oben genannten Organisationen, dem Justizministerium bzw. dem Konzept des BMJ explizit unterstellen die Doppelresidenz verpflichtend einführen zu wollen. In dieser expliziten Form wurde das von den Frauenorganistionen so nicht zum Ausdruck gebracht, implizit jedoch schon. (Macht einen Unterschied, deshalb ziehe ich den Vorwurf zurück) Der Artikel vom 5.5.2022 bezieht sich auf die bevorstehende Gesetzesnovellierung und in der Petition wird auf das Konzept Bezug genommen (ansonsten hätte die Petition keinen Sinn). Darin wird von einer “verpflichtenden Doppelresidenz” gesprochen. Von einer verpflichtenden Betreuungsregelung könnte man jedoch nicht abgehen. Das Konzept sieht aber eine “dispositive Betreuungsregelung” vor. Das heißt, dass die Eltern im Einvernehmen auch anderes als die “gemeinsame elterliche Verantwortung” im Sinne eines Betreuungsverhältnisse von mindestens 1/3 zu 2/3 beschließen können. Eltern könnten dem Konzept nach, im Einvernehmen, also auch ein 14-Tageskontaktregelung vereinbaren.
Pototschnig Anton
Obmann der Plattform Doppelresidenz
Dipl. Sozialarbeiter
Familiencoach