Doppelresidenz und Transferleistungen, steuerliche Absetzmöglichkeiten
Die derzeitige rechtliche Situation setzt, auch bei gleichteiliger Betreuung des Kindes, die Festlegung eines hauptsächlichen Aufenthalts voraus.
Daraus ergibt sich, dass trotz gleichteiliger Betreuung und Verantwortung nur ein Elternteil in den Genuss vieler Ansprüche gelangt, während dessen der andere durch die Finger schaut.
Diese Regelung trägt dazu bei, dass es zu einer Ungleichbehandlung der Eltern führt und damit der Gleichheitsgrundsatz gebrochen wird.
Einen Überblick über die Leistungen gibt es hier.
Pototschnig Anton