Landesgericht bekämpft das Verbot der Doppelresidenz
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen bekämpft das Verbot der Doppelresidenz beim Verfassungsgerichtshof.
(Die Presse)
Wien. Die derzeitige Regelung über Rechte und Pflichten geschiedener Eltern könnte verfassungswidrig sein. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen will erreichen, dass der Verfassungsgerichtshof sie teilweise aufhebt. Es geht um das Verbot der Doppelresidenz: Dieses verhindert eine Gleichberechtigung beider Elternteile, was die Unterbringung und den Aufenthalt ihrer Kinder betrifft.
Vorrang eines Teils ist Pflicht
Vor zwei Jahren wurde zwar die gemeinsame Obsorge von Geschiedenen zur Regel gemacht. Das bedeutet, dass beide Teile weitgehend die gleichen Rechte haben, um sich um die Kinder zu kümmern und sie etwa in der Schule anzumelden. Grundbedingung ist aber, dass sich die Eltern darauf einigen, in wessen Haushalt die Kinder überwiegend betreut werden. Dieser Elternteil allein kann dann aber bestimmen, wo das Kind wohnt – und im Extremfall sogar mit ihm ins Ausland ziehen. Ein Elternteil hat also Vorrang, selbst wenn, wie im konkret behandelten Fall, beide seit Jahren jeweils zur Hälfte das Kind betreuen.
Nach Meinung des Landesgerichts kann es dem Wohl des Kindes widersprechen, dass ein „Heim erster Ordnung“ festgelegt werden muss. Damit könnten das Recht auf Achtung des Familienlebens und das Verbot der Diskriminierung verletzt sein. Für Anwältin Britta Schönhart wäre es „dringend notwendig, dass sich der Verfassungsgerichtshof der Rechtsansicht des Landesgerichts anschließt und die Doppelresidenz auch endlich gesetzlich verankert wird“. In einer früheren Entscheidung hat das Landesgericht bereits Neuland beschritten, indem es eine funktionierende Doppelresidenz einfach zugelassen hat. (kom)
(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 27.03.2015)
2 Gedanken zu „Landesgericht bekämpft das Verbot der Doppelresidenz“
Der VfGH hat den Antrag des LG vor zwei Wochen abgewiesen. Und, was nun?
…das ist die eine Sache. Die andere ist, dass sie das Gesetz soweit uminterpretieren, dass die Doppelresidenz bereits beim bestehenden Gesetz zulässig ist. Damit besteht bezüglich Familienbeihilfe, u.a. Transferleistungen Handlungsbedarf. Ebenso betreffend Unterhalt. Eine Runde ist gewonnen. Die nächsten stehen an : )
Anton Pototschnig
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