Interview mit Marguerite Dunitz-Scheer Uni.Prof.Dr.med.
“Doppelresidenz, das einzig wirklich gut vertretbare Modell”
Interview mit Marguerite Dunitz-Scheer Uni.Prof.Dr.med.
- Stellvertretende Leiterin der Kinderpsychosomatisch-Psychotherapeutischen Station der Uni. Graz
- Koordinatorin für Gleichstellungsfragen
Interviewer: Pototschnig Anton
Pototschnig: Sehr geehrte Frau Dunitz-Scheer. Derzeit arbeitet eine Arbeitsgruppe an einer Reform des Obsorge- und Besuchsrechtes. Unter anderem wird auch über das Modell der Doppelresidenz diskutiert. Wie stehen Sie zu dem Modell der Doppelresidenz?
Dunitz-Scheer: Positv. Für mich ist die Doppelresidenz das einzig wirklich gut vertretbare Modell. Ich finde alle anderen Modelle demgegenüber nachteiliger. Nur durch eine Balance des Lebensraumes und in der dadurch geteilten Lebenszeit können beide Eltern wirklich aktiv Eltern bleiben und mutieren nicht zu einem „Hauptelterteil” und einem Elternteil 2.Klasse.
Pototschnig: Dient das Modell “dem Wohle des Kindes”, oder werden die Kinder dabei zerrissen?
Dunitz-Scheer: Zerrissen werden Kinder nicht durch Straßen oder Häuser, sondern durch Haltungen und Worte.
Pototschnig: Wann sollte vom Modell Abstand genommen werden?
Dunitz-Scheer: Wenn es aus Distanzgründen unzumutbar ist. Aber solange beide Eltern aktiv mithelfen und auch selbst aus dem Modell Nutzen ziehen, wird es gut gehen.
Pototschnig: Welche Kriterien könnten/müssten herangezogen werden, um festzustellen, ob dieses Modell für das jeweilige Kind geeignet ist?
Dunitz-Scheer: Ein ausführliches Gespräch mit beiden Eltern durch eine Fachperson, die einerseits beurteilen kann, ob eine grundsätzliche Konsensbereitschaft für das geplante Projekt gegeben ist. Anderenfalls sollte mit den Eltern an einer positiven Konfliktkultur und deren Kompromissbereitschaft gearbeitet werden.
Pototschnig: Welche Vor- und Nachteile hat das Modell für Väter und Mütter?
Dunitz-Scheer: Ich sehe keine Nachteile. Vorteil ist die zumindest zeitlich gleichwertige Aufteilung der Verantwortlichkeit, der Kosten und der Beziehungszeit.
Pototschnig: Wie sehen Sie das Doppelresidenzmodell in ihrer Funktion als Koordinatorin für Gleichstellungsfragen?
Dunitz-Scheer: Positiv.
Pototschnig: Hat es für Frauen Vorteile? Besteht die Gefahr das sie dabei über den Tisch gezogen werden?
Dunitz-Scheer: Ganz im Gegenteil. Frauen können viel eher einer gewünschten Berufstätigkeit mit ähnlichen Ausgangspositionen nachgehen und kommen nicht in eine psychische Haltung des gesetzlich verordneten “Sitzengelassenworden seins” und des „primären im Nachteil” seins.
Pototschnig: Wie kommt es, dass dem Modell der Doppelresidenz, auch unter Fachleuten mit so viel Skepsis begegnet wird?
Dunitz-Scheer: Weil viele Menschen keine Phantasie haben und einfach Neuem gegenüber oft grundsätzlich skeptisch bis negativ eingestellt sind.
Pototschnig: Wie sieht die Regelung aus finanzieller Sicht aus?
Dunitz-Scheer: Das Modell der Doppelresidenz erscheint aufs erste finanziell und räumlich vielleicht etwas aufwendig, da die Kinder bis auf Skiausrüstung und anderen Sonderausgaben, mehr oder weniger alles doppelt haben (2 Betten, 2 Einrichtungen, Kleidung in beiden Wohnbereichen ext.) was erst einmal Mehrkosten verursacht. Es hat aber den Riesenvorteil, dass die finanzielle “Belastung” von Anfang an selbstverständlich geteilt ist und sogar Zusatzausgaben wie am Schulanfang dann von Anfang an alternierend gedeckt werden. Es gibt dann auch in der Regel keine Zahlungen der ehemaligen Partner aneinander, sondern jeder ist von Anfang an aktiv und zu gleichen Teilen in die Lebenskosten der Kinder mit eingebunden.
Pototschnig: In Belgien wird der Doppelresidenz, bei Antrag eines Elternteils, Prioritärer Charakter eingeräumt. Sollte das auch in Österreich der Fall sein?
Dunitz-Scheer: Find ich super.
Pototschnig: Haben Sie persönliche Erfahrungen mit dem Modell?
Dunitz-Scheer: Ja, absolut. Ich hab mit meinem Exmann unsere drei gemeinsamen Kinder gute 10 Jahre bis nach der Matura mit 2 gleichwertigen Wohnsitzen (Abstand aber nur ca. 2 km) beschenken können und eigentlich nur Vorteile erlebt. Alle 3 Kinder sind nun 25 – 31 Jahre alt und erfolgreiche junge Menschen in glücklichen fixen Beziehungen. Sie kennen kein anderes Modell und heißen es absolut gut. Wir haben unser Modell auch gerichtlich abgesichert.
Pototschnig: Von manchen Fachleuten (Giacomuzzi/Erhard) und dem Gesetzgeber, wird für die Umsetzung der Doppelresidenz eine klinisch-psychologische Abklärung als unumgänglich angesehen, im Gegensatz zu jeder anderen Regelung, sei sie auch noch so strittig zustande gekommen. Wie stehen Sie dazu?
Dunitz-Scheer: Ich denke, dass bei unreifen Eltern ein Außengutachten notwendig sein wird ist, um das Wohl des Kindes besser zu vertreten. Aber nur wenn die Gutachter auch diesbezüglich gut geschult sind. Aber noch einmal, für mich ist die Doppelresidenz das einzig wirklich gut vertretbare Modell und Eltern, die sich dafür entscheiden, sollten nicht grundsätzlich einer Begutachtung unterzogen werden, nur weil sie sich dafür entscheiden.
Pototschnig: Übernachtungen der Kinder werden allgemein erst ab dem Schulalter der Kinder als zumutbar angesehen. Ab welchem Alter kann ein Doppelresidenzmodell umgesetzt werden? Ab wann mit Übernachtung?
Dunitz-Scheer: Das ist ein vollkommener Blödsinn. Man erlaubt ja auch dass Schlafen bei den Großeltern ohne Bedenken! Grundsätzlich ist eine Übernachtung auch bald nach der Geburt möglich. Je nachdem ob das Baby gestillt wird oder nicht. Wird es gestillt, ist eine Sonderregelung in den ersten 6 Lebensmonaten bzw. im ersten Lebensjahr empfehlenswert.
Pototschnig: Sollte es ein Antragsrecht auf das Modell der Doppelresidenz geben?
Dunitz-Scheer: Ja. Die Doppelresidenz ist ein positives Modell und sollte nicht einfach nur durch das Veto von einem Elternteil blockiert werden können.
Pototschnig: Sollte im Konfliktfall vom Modell jedenfalls abgegangen werden?
Dunitz-Scheer: Finde ich nicht. Den Eltern sollte eine gute Beratung angeboten werden, damit sie in ihrer Kompetenz, Kooperationsbereitschaft und Kommunikation gestärkt werden.
Pototschnig: Von manchen gerichtlich beeideten Sachverständigen wird die Doppelresidenz als eine sinnvolle Lösungsvariante bei hochstrittigen Eltern umgesetzt. Glauben Sie, dass die Doppelresidenz bei solchen Eltern eine Möglichkeit der Konfliktlösung darstellen kann?
Dunitz-Scheer: Das Modell als „therapeutischen Auftrag” einzusetzen, erscheint etwas gewagt, aber grundsätzlich gut. Man muss es nur mal ausprobieren und erlebt dann, dass es geht und für alle Beteiligten viele Vorteile hat. Es erspart auch meist die leidige Frage nach Alimenten und gibt beiden Eltern eine gleichgroße Verantwortung im Alltag.
Pototschnig: Sollte es auch in Österreich vermehrt Forschungen zu diesem Bereich geben?
Dunitz-Scheer: Ja, wäre sehr zu begrüßen.
Pototschnig: Danke Ihnen für das Interview.
Dunitz-Scheer: Sehr gerne.
Interviewer: Pototschnig Anton
Diplomierter Sozialarbeiter
Familiencoach der MAGELF Wien
Obmann der Plattform Doppelresidenz
2 Gedanken zu „Interview mit Marguerite Dunitz-Scheer Uni.Prof.Dr.med.“
Danke für so klare Antworten! Ich habe mich im September vom Vater meiner Tochter getrennt, und wir versuchen möglichst eine 50:50 Aufteilung unserer Elternschaft zu leben. Durch Zufall bin ich auf den Begriff “Doppelredidenz” gestoßen und bin erfreut, dass es offenbar bereits wissenschaftliche Untersuchungen zu dieser Familien-Lebensform gibt. Wichtig wäre, dass auch gesetzliche Regelungen (Anspruch auf Pflegeurlaub) diese Realität berücksichtigen. Gibt es dazu aktuelle Informationen? Danke für Hinweise! Sonja
Leider gibt es dazu keine gesetzliche Regelung. Die Doppelresidenz ist in Ö leider nicht vor Gericht beschlussfähig (mit Ausnahme einiger RichterInnen die´s trotzdem tun).
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